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               Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht: 
            Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan® 
            wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert. 
            Was hat sich diesen Monat getan? 
Der
Umfang beträgt 467 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 17 Aktualisierungen vorgenommen.
            
Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen: 
            
                - Das Kunsturhebergesetz ist irrelevant   
 Das 
                vielzitierte „Recht am eigenen Bild“ spielt für die allermeisten 
                Unternehmen wohl keine Rolle mehr. Die im § 22 KUG erwähnte 
                Einwilligung stellt also keine Rechtsgrundlage mehr dar. Seite 
                214 Die „weiche“ Pflicht [AUX_006] entfällt dementsprechend. 
                Seite  256   
                - Beispielhaftes Pflichten-Prüfkonzept in 10 Schritten    
 Mit 
                diesem Konzept kann der Datenschutzbeauftragte die ca. 50 bußgeldbewehrten 
                Pflichten (und die ca. 10 „weichen“ Pflichten) überwachen. 
                Der „Knackpunkt“ liegt darin, dass sich viele Pflichten erst 
                dann überwachen lassen, wenn das Verarbeitungsverzeichnis 
                fertig gestellt ist. Seite 240    
                - Neue „weiche“ Pflicht: Transparenztexte erstellen       
 Der 
                PrivazyPlan® empfiehlt von Anfang an, dass der Verantwortliche 
                seiner Auskunftspflicht in Form von „Transparenztexten“ folgt. 
                Die Erfüllung dieses sehr wichtigen Schrittes ist nun die 
                „weiche“ Pflicht [AUX_011]. Seite 257   
                - Datenverarbeitung als „Nebenleistung“ (statt Kernleistung)      
 Im 
                „Merkblatt zu Daten-Transfers“ gibt es ein neues Kapitel. Möglicherweise 
                sind einige Daten-Weitergaben aus Sicht des Datenschutzres irrelevant 
                und müssen nicht dokumentiert werden. Spannend. Seite 360        
                - Ist die Nutzung von digitalen Plattformen eine Auftragsverarbeitung?
 Ein 
                schwieriger Streitpunkt ist die Frage, ob z.B. die Nutzung einer 
                Internet-Konferenzsoftware eine Auftragsverarbeitung sein könnte. 
                Vermutlich ist dies meist nicht der Fall. Seite 363         
                - Neue Fälle von Bußgeldern       
 Es 
                sind zwei neue Fälle von Bußgeldern bekannt geworden: 
                (a) 5.000 € für einen fehlenen Vertrag zur Auftragsverarbeitung 
                und (b) 50 Mio. € wegen mangelnder Transparenz bei Google. Seite 
                391 
             
              
            Wie sieht eine Welt ohne Datenschutz aus? In dem SciFi-Roman 
            "Qualityland" wird dies bis in die letzte Konsequenz 
            ausgemalt. In einer äußerst unterhaltsamen und fantasiereichen 
            Geschichte erleben wir Deutschland in ca. 150 Jahren. Ein MUSS für 
            Jeden, der sich für Datenschutz interessiert! Vielleicht werden 
            eines Tages die Menschen GEGEN den Datenschutz auf der Straße 
            demonstrieren, damit die Künstlichen Intelligenz den Alltag 
            „bereichert“. SEHR empfehlenswert! 
            Sicherlich haben Sie bereits davon gehört: Im Internet Listen 
            von 2,2 Milliarden unverschlüsselten Passwörtern aufgetaucht 
            (im Detail hier). Das ist eine ziemliche Katastrophe. Achten Sie 
            darauf, dass Sie für jede Website eigene Passwörter nutzen. 
            Möglicherweise möchten Sie den dortigen Hinweis-Service 
            nutzen. Das Hasso-Plattner-Institut bietet den Identity-Leak-Checker. 
            Der PrivazyPlan® hat sich hinsichtlich der roten „Bomben“ 
            (siehe Seite 444) einiges getan.  
              
            Nutzen Sie 
            den PrivazyPlan®, um immer 
            auf dem aktuellen Stand zu sein.   
            SecureDataService, Dipl. 
            Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz 
            / Impressum 
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