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               Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht: 
            Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan® 
            wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert. 
            Was hat sich diesen Monat getan? 
Der
Umfang beträgt 550 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 32 Aktualisierungen vorgenommen.
            
Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen: 
            
                - 1,2 Mio. Euro Bußgeld wegen Werbung nach Gewinnspiel
 Die 
                AOK Baden-Württemberg konnte bei 500 Gewinnspielteilnehmern 
                keine Werbe-Einwilligung nachweisen. Trotz Kooperation wurde 
                ein Rekord-Bußgeld verhängt. Seite 123   
                - Google-Analytics ist eine „gemeinsame Verantwortlichkeit“
 Die 
                Datenschutzkonferenz schließt sich der fachlichen Einschätzung 
                der Hamburger Aufsichtsbehörde an. Doch auch in diesem 
                6-seitigen Beschluss fehlt es an Details und Begründungen. 
                Letztlich liefert der Beschluss mehr Fragen als Antworten. Mangels 
                Vertrag wird der legale Einsatz von GoogleAnalytics kaum möglich 
                sein. Seite 181   
                - Die ePrivacyRichtlinie wird neu erläutert... wichtig 
                für Website-Cookies
 Eigentlich sind EU-Richtlinien 
                nicht praxisrelevant. Bedingt durch das brandaktuelle BGH-Urteil 
                ändert sich die Sachlage, und daher wird dieser Themenkomplex 
                neu erläutert. Was ist denn nun die Rechtsgrundlage für 
                Cookies? Ein alter Streit ist neu entfacht. Die Rechtslage wird 
                dadurch wesentlich komplizierter. Doch gilt es, die BGH-Urteilsbegründung 
                und vor allem die Aufsichtsbehörden-Stellungnahme abzuwarten. 
                Seite 238   
                - Landes-Datenschutzgesetze... wie sind sie anzuwenden?
 Eigentlich 
                richtet sich der PrivazyPlan® nur an privatwirtschaftliche 
                Unternehmen. Doch die Grenzbereiche zum öffentlichen Bereich 
                sind manchmal trotzdem interessant. Dieser Themenkomplex wird 
                bestmöglich ausgelotet. Immerhin gibt es Fachkommentare 
                für einige Bundesländer. Im Großen und Ganzen 
                ist der PrivazyPlan® auch auf öffentliche Stellen anwendbar. 
                Seite 243   
                - Ausnahmen vom Einwilligungs-Gebot bei Direktwerbung
 Normalerweise 
                bedarf es einer expliziten Einwilligung bei Direktwerbung per 
                Telefon oder E-Mail. Doch es gibt auch zwei Ausnahmen, die unter 
                ganz engen Voraussetzungen eine Einwilligung entbehrlich machen: 
                (a) Bestandskundenwerbung für ähnliche Produkte und 
                (b) B2B-Kaltakquise für Produkte/Dienstleistungen im Kerntätigkeitsfeld 
                der potentiellen Kunden. Seite 245   
                - Anonymisierung von Daten hat schwerwiegende Auswirkungen
 Der 
                Bundesdatenschutzbeauftragte hat ein Positionspapier zum Thema 
                „Anonymisierung“ veröffentlicht. Demnach muss dafür 
                eine Rechtsgrundlage gefunden werden, das Verarbeitungsverzeichnis 
                angepasst werden, die betroffenen Personen informiert werden, 
                eine Datenschutz-Folgenabschätzung erstellt werden und 
                demzufolge immer auch ein Datenschutzbeauftragter benannt werden. 
                Seien Sie also vorsichtig, wenn Sie in einer XLS-Tabelle die 
                Spalte mit den Namen löschen! (Sorry für den zynischen 
                Ton, aber manchmal möchte man verzweifeln...) Seite 482   
                - Vertragliche Grundlage für Microsoft-Cloud
 Viele 
                Unternehmen nutzen „Microsoft 365“ bzw. die „Azure-Cloud“. Wo 
                finden sich die dazugehörigen Datenschutz-Verträge? 
                Wir haben die Dokumente für Sie recherchiert. Die Verträge 
                sind letztlich recht gut gestaltet, sodass man sich wohl darauf 
                stützen kann. Seite 519 
             
              
            Nutzen Sie 
            den PrivazyPlan®, um immer 
            auf dem aktuellen Stand zu sein.   
            SecureDataService, Dipl. 
            Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz 
            / Impressum 
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