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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 1.198 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 47 Aktualisierungen vorgenommen.
Dies sind die wichtigsten Neuerungen in diesem Monat:
- Der US-Cloud-Act ist relevant für US-Dienstleister
Am
10.06.2025 hat Microsoft unter Eid bestätigt, dass der
US-Cloud-Act relevant sei und möglicherweise der geheime
Zugriff auf europäische Daten angeordnet werden könne.
Allerdings sei dies bisher noch nicht geschehen. Aus datenschutzrechtlicher
Sicht steht also fest: Die USA erhebe noch immer einen weltweiten
Anspruch auf (Aus-) Lieferung von personenbezogenen Daten an
US-Sicherheitsbehörden… streng geheim und ohne Rechtshilfeabkommen.
Seite 282
- Rechtsgrundlage für die Nutzung von KI-Systemen
Richtigkeit
von KI-Output KI
mit eigenen Sachdaten trainieren Drei
wichtige Themen im Zusammenhang mit KI und Datenschutz sind
hinzugekommen. Insbesondere die Frage der „Rechtsgrundlage“
ist brisant für die Nutzung der LLMs (wie z. B. ChatGPT).
Die europäischen Datenschutz-Aufsichtsbehörden sind
sich einig: Die zugrundeliegenden Daten wurden in aller Regel
nicht rechtskonform erhoben und daher kann deren Nutzung datenschutzrechtlich
nicht zulässig sein. Außer in Italien greifen die
Aufsichtsbehörden aber (noch) nicht durch. Seite 392
- Daten aus Drittländern verarbeiten/importieren
Diesmal
haben wir die umgekehrte Sichtweise: Was gilt es zu beachten,
wenn eine Organisation in der EU die Daten aus einem Drittland
(wie z. B. China) importiert und verarbeitet? Seite 644
- Model Context Protocol („MCP“) birgt hohe Risiken
Noch
ausführlicher warnen wir an dieser Stelle vor der Nutzung
dieser KI-Schnittstellen-Technologie. Personenbezogene Daten
können – wie bereits in Microsoft 365 geschehen – ungewollt
und unbemerkt an Dritte ausgehändigt werden. Jegliche Form
von „KI-Workflows“ müssen kritisch betrachtet werden, denn
die Ergebnisse lassen sich nicht immer sicher vorhersagen. Seite
815
- Microsoft-Copilot macht aus einem Gerichtsreporter einen
Kinderschänder
Ein weiteres Beispiel im Kapitel
„Pleiten, Pech & Pannen bei Künstlicher Intelligenz“:
Einem jahrelang tätigen Gerichtsreporter werden die von
ihm berichteten Sachverhalte persönlich zugeschrieben.
Ein spektakuläres Beispiel dafür, dass die Lage Language
Modelle („LLM“) nicht über kein Sachwissen verfügen,
sondern „nur“ auf pfiffige Weise Wortsilben verbinden. Seite
815
- Alle Pflichten sind mit https://dataprotection-expert.eu
verlinkt
Alle
datenschutzrechtlichen Pflichten sind nun mit einem Klick erreichbar
und in Kurzform zu lesen. Außerdem sind von dort aus die
Dokumentvorlagen der PrivazyPlan.zip (siehe Seite 35) erreichbar.
Allein aus diesem Grund ist der PrivazyPlan® um 6 Seiten
angewachsen. [Keine Seitenzahl]
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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