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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 1.205 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 47 Aktualisierungen vorgenommen.
Dies sind die wichtigsten Neuerungen in diesem Monat:
- Rechtsvorschriften erfordern Compliance-Nachweise
Ein
Nachweis von Compliance-Maßnahmen erfordert immer wieder
auch die Speicherung von personenbezogenen Daten. Wie sonst
soll man nachweisen, dass man z. B. ein Auskunftsersuchen beantwortet
hat? Doch welche Daten darf man speichern? Was ist dafür
die Rechtsgrundlage? Seite 167
- Schutz vor offenem E-Mail-Verteiler (BCC statt CC nutzen)
Das
versehentliche Versenden eines Newsletters mit Adressaten im
CC ist einer der „klassischen“ Datenschutzverletzungen. Da Microsoft
in dem weitverbreiteten MS-Outlook keine Unterstützung
bietet, muss man auf Drittanbieter zurückgreifen. Wir beschreiben
ein Add-In, welches vor zu vielen CC-Empfängern warnt.
Seite 830
- Schutz vor falschem „Auto-Vervollständigen“ von
E-Mail-Adressen
Auch das automatisierte Vervollständigen
von E-Mail-Adressaten in MS-Outlook ist eine altbekannte Quelle
für Datenschutzverletzungen. Auch hier kann ein externes
MS-Outlook-Addin helfen. Seite 830
- Windows 10 ist noch ein Jahr verfügbar (für
Privatanwender?)
Überraschenderweise kann Windows
10 für Privatanwender in Europa wohl noch ein Jahr länger
betrieben werden, ohne dass dies kostenpflichtig ist (siehe
hier und hier). Alle anderen Windows-Nutzer/-innen müssen
bezahlen oder auf Windows 11 umstellen.
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
/ Impressum
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