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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 1.212 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 21 Aktualisierungen vorgenommen.
Dies sind die wichtigsten Neuerungen in diesem Monat:
- NIS-2-Umsetzungsgesetz
Mit einiger
Verspätung hat Deutschland nun die europäische NIS-2-Richtlinie
in deutsches Recht umgesetzt. Es wird geschätzt, dass nun
25.000 statt 2.000 Unternehmen die erhöhten IT-Sicherheitsanforderungen
erfüllen müssen. Zu allem Überfluss hat Deutschland
die Schwellen von 50 Beschäftigten und 10 Mio. Jahresumsatz
mit einem „ODER“ statt einem „UND“ verknüpft und somit
die Anzahl der betroffenen Unternehmen enorm erhöht… soweit
zum Thema „Bürokratie-Abbau“. Seite 194
- Hosting-Anbieter haftet für User-Content
Eigentlich
sollten Hosting-Anbieter nicht unbedingt für die hochgeladenen
Inhalte der User haften. Doch dieses Privileg hat der EuGH einigermaßen
überraschend gekippt. Dies hat weitreichende Auswirkungen
für jene Unternehmen, die Inhalte ihrer Kunden/Interessenten
einbinden wollen. Insbesondere bei Postings mit unerwartet „sensiblen“
Inhalten ist größte Vorsicht geboten. Recht schnell
kann man als miteinander „gemeinsame Verantwortliche“ gelten,
was schwerwiegende vertragliche Vereinbarungen bedarf. Seite
237
- Wer ist für die Cookies verantwortlich (z.B. bei
MS 365)?
Die
MS-Office-Programme sind eine komplexe Mischung aus Interessen
der Nutzer (hier: einer Schule) und Microsoft selbst. In Österreich
stell man sich die Frage: Wer muss welche Cookies verantworten?
Die (ohnehin fragile… weil stark vereinfachende) Konstruktion
der Auftragsverarbeitung gerät in den Fokus. Es wird zunehmend
schwerer diese komplexen Dienste (einvernehmlich) zu verstehen
und zu dokumentieren. Seite 774
- Microsoft 365 ist BEGRENZT datenschutzkonform nutzbar…
sagt Hessen
Die hessische Datenschutz-Aufsichtsbehörde
hat für die eigenen öffentlichen Stellen keine Einwände
mehr gegen die Nutzung von „Microsoft 365“. Das lässt
sich aber nicht unbesehen auf nicht-öffentliche Stellen
übertragen (Unternehmen, Vereine etc.). Insofern gibt es
keine Entwarnung. Seite 799
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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